Ihre Fragen, unsere Antworten
FAQs
Wie verhalte ich mich im Sterbefall?
- Der Sterbefall tritt Zuhause ein:
Informieren Sie den Arzt, damit er die Todesbescheinigung ausstellt. Können Sie Ihren Hausarzt nicht erreichen, wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117. Halten Sie für den Arzt den Personalausweis sowie die Krankenkarte bereit und eventuell vorhandene Krankenberichte bzw. die Patientenakte. Ist die Todesbescheinigung ausgestellt, rufen Sie uns unter unserer Telefonnummer 03921 - 989 890 an.
Hinweis: Der Verstorbene kann auf Wunsch bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes Zuhause verbleiben. Außerdem kann es bis zu mehreren Stunden dauern, bis der Arzt bei Ihnen eintrifft.
- Der Sterbefall tritt im Krankenhaus ein:
Der zuständige Arzt stellt die Todesbescheinigung ca. 3-4 Stunden nach Eintritt des Todes aus. In den meisten Krankenhäusern haben Sie vor Ort noch die Möglichkeit Abschied zu nehmen, bevor der Verstorbene in den Ruheraum bzw. Klimaraum gebracht wird. Kontaktieren Sie uns bei gegebener Zeit. Oftmals besteht keine Dringlichkeit, da die meisten Kliniken erst am nächsten Werktag alle Papiere zur Überführung und Abholung des Verstorben vorbereitet haben.
- Der Sterbefall tritt in Alters- oder Pflegeheim ein:
Das Heim hilft Ihnen bei allen notwendigen Schritten. Es informiert auch den Arzt zur Ausstellung der Todesbescheinigung. In den meisten Fällen muss der Verstorbene noch am gleichen Tag überführt werden, da es keine eigenen Ruhe- bzw. Klimaräume gibt. Gerne können Sie unsere Telefonnummer schon im Heim hinterlegen. Ist die Todesbescheinigung ausgestellt, rufen Sie uns unter der Telefonnummer 03921 - 989 890 an.
Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar und kümmern uns dann um alle weiteren Schritte.
Wie plane ich am besten meine Bestattung im Vorfeld?
Es gibt viele Wege seine Bestattung weit im Voraus zu klären und zu planen. Oftmals reicht es schon aus, eigene Wünsche handschriftlich festzuhalten und seine Liebsten darüber zu informieren. Allerdings kann man jederzeit einen Termin bei einem Bestatter seines Vertrauens vereinbaren, um etliche Details zu besprechen. Hierbei kann nicht nur die finanzielle Absicherung im Falle des Todes festgehalten, sondern auch einzelne Produkte und Dienstleistungen bis ins Detail abgestimmt werden.
Wichtig: Beratungstermine zur Bestattungsvorsorge sind für unsere Familien und Angehörige immer kostenfrei und zwanglos.
In welchem Zeitraum muss bestattet werden?
Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Maßgaben. Da unsere aktive Tätigkeit sich hauptsächlich in Sachsen-Anhalt beschränkt, bedienen wir uns hier der örtlichen Gesetze. Erdbestattungen und Einäscherungen sind somit frühestens nach 48 Stunden spätestens nach 10 Tagen nach Eintritt des Todes durchzuführen. Die Bestattungsfrist einer Urne verlängert sich nach Einäscherung des Verstorbenen nochmals um 28 Tage.
Besonderheit: Fristverlängerungen können jederzeit bei einer Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt beantragt und ausgestellt werden. Bei besonderen Umständen ist es somit kein Problem einen späteren Termin zu vereinbaren.
Wie viel kann eine Bestattung kosten?
Ähnlich wie bei allen individuellen und komplexen Produkten sowie Dienstleistungen, kann die Preisschere hierbei weit auseinander gehen. So ist eine Bestattungsrechnung durch viele Stellen, Faktoren, Umstände und Kostenträger beeinflusst.
Mit folgenden Preisen können Sie rechnen:
Anonyme Seebestattung mit allen nötigen Auslagen und Gebühren (inkl. Kosten der Reederei)
- Ab 2950,00 €
Anonyme Urnenbestattung mit allen nötigen Auslagen und Gebühren (zzgl. Friedhofskosten / abhängig vom Wunschfriedhof)
- Ab 2790,00 €
Urnenbestattung mit Trauerfeier inkl. aller nötigen Auslagen und Gebühren (zzgl. Friedhofskosten / abhängig vom Wunschfriedhof)
- Ab 3250,00 €
Welche Unterlagen benötige ich?
Jeder Mensch und jede Lebenssituation ist verschieden. Oftmals braucht es unterschiedlichste Dokumente, um eine Beurkundung, die Abmeldung bei einer Behörde oder auch die Mitteilung des Sterbefalls vorzunehmen.
Wichtig können sein:
- Personalausweis
- Krankenkassenkarte
- Rentennummer (falls vorhanden)
- Sonstige Vertragsunterlagen zur Kündigung und Ummeldung (z.B. Versicherungen, Vereinsmitgliedschaften, GEZ etc.)
- Diverse Personenstandsurkunden (wichtig)
- Ledig: Geburtsurkunde
- Verheiratet: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- Geschieden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Verwitwet: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
